1.1.Contedi GmbH bietet web-basierte Software, Webseite-Entwicklung sowie Hosting und Produkte für kleine und mittelgroße Unternehmen an.
                    2.1.Der Vertrag besteht aus dem Online - Bestellformular bzw. dem unterschriebenen
                    Bestellschein, diesen AGB und den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite von Contedi
                    GmbH betreffend das vom Kunden jeweils gebuchten Servicepakets.
                    
2.2.Zustandekommen des Vertrages. Der Kunde schließt einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer
                    einmaligen, monatlichen oder jährlichen Abrechnung über die Nutzung eines Servicepakets
                    mit Contedi GmbH unter https://contedi.de mit Klicken des „Kauf“-Buttons (Bestätigung und
                    Absenden) oder mit dem Ausfüllen und das Unterschreiben des Bestellscheins (Angebot) und
                    der Annahme des Angebots per Email (Auftragsbestätigung) durch Contedi GmbH ab. Dabei
                    kann der Kunde zwischen verschiedenen Servicepaketen mit unterschiedlichem
                    Leistungsumfang und verschiedenen Features für eine begrenzte oder unbegrenzte Anzahl an
                    Nutzern wählen. Dazu muss der Kunde das gewünschte Servicepaket auswählen und
                    anschließend sind neben Firmennamen, Kontaktperson, Email-Adresse und
                    Rechnungsadresse auch Zahlungsdaten zu hinterlegen.
                    
2.3.Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern. Contedi GmbH erbringt ihre Leistungen nicht für
                    Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen
                    beruflichen Tätigkeit des Kunden.
                    
2.4.Kein Widerrufsrecht. Da der Kunde kein Verbraucher ist, hat er kein gesetzliches
                    Widerrufsrecht.
                    
2.5.Keine Geltung fremder AGB. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen
                    hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine
                    Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Contedi GmbH einen Auftrag des Kunden
                    annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder
                    dem Auftrag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und Contedi
                    GmbH dem nicht widerspricht.
                    
2.6.Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1
                    Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen
                    des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.
                    
2.7.Keine Nutzung der Services durch bzw. für Dritte. Das Recht des Kunden, die Services der
                    Contedi GmbH zu nutzen, ist beschränkt auf die Nutzung für eigene Geschäftszwecke durch
                    das im Bestellschein oder im Bestellformular auf https://contedi.de angegebene Unternehmen
                    einschließlich aller rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Betriebsstätten in
                    Ländern, in denen Contedi GmbH operativ tätig ist. Eine Nutzungsüberlassung oder
                    Bereitstellung der Services an Dritte oder eine Nutzung durch Dritte, einschließlich verbundene
                    Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG, ist untersagt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die
                    Services von Contedi GmbH im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen, um seine
                    Dienstleistungen oder Produkte gegenüber Endkunden anzubieten und zu erbringen.
                    3.1.Das Vertragsverhältnis beginnt unter Umständen mit einem kostenlosen Probezeitraum. Der
                    kostenlose Probezeitraum soll neuen Kunden erlauben, die Leistungen zunächst
                    auszuprobieren. Sofern während der Anmeldung nicht anderweitig angegeben, beträgt der
                    Probezeitraum 15 Tage.
                    
3.2.Bei der Anmeldung zu einem kostenlosen Probezeitraum über die Website https://contedi.de
                    hat der Kunde im Anschluss an eine erfolgreiche Registrierung und Erstellung eines Accounts
                    die Möglichkeit, alle gemachte Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Anmeldung
                    wird erst durch Drücken des Buttons „Weiter“ verbindlich abgeschickt. Bis dahin kann der
                    Vorgang jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. Contedi GmbH
                    sendet dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung an die vom Kunden
                    angegebene E-Mail-Adresse. 
                    
3.3.Contedi GmbH wird Ihre Berechtigung für einen kostenlosen Probezeitraum nach eigenem
                    Ermessen bewerten und zur Unterbindung von Missbrauch gegebenenfalls einschränken.
                    Sollte Contedi GmbH feststellen, dass bei Ihnen keine Berechtigung für den kostenlosen
                    Probezeitraum vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, diesen zu widerrufen und ihren
                    Zugang stillzulegen. Die Anmeldung zu einem kostenlosen Probezeitraum ist einmalig pro
                    Kunde möglich. Kunden einer bestehenden Vertragsbeziehung sind nicht teilnahmeberechtigt.
                    Um Ihren Berechtigungsstatus zu prüfen, ist Contedi GmbH befugt, auf Daten wie die GeräteID, die Zahlungsart oder die E-Mail-Adresse zuzugreifen, die bereits für eine bestehende oder
                    bis vor Kurzem bestehende Vertragsbeziehung verwendet wurden.
                    
3.4.Der kostenlose Probezeitraum endet automatisch.
                    
3.5.Sofern Sie Ihren Account nach Ablauf des kostenlosen Probezeitraums weiter nutzen wollen,
                    können Sie unter https://contedi.de einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der
                    Software mit Contedi GmbH abschließen.
                    4.1.Contedi_time ist ein Terminplaner mit dem es dem Endbenutzer ermöglicht wird mit dem
                    Kunden Termine über das Internet zu vereinbaren. Einzelheiten zum Leistungsumfang der
                    jeweils gebuchten Servicepakete ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. dem
                    Bestellformular und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf https://contedi.de.
                    
4.2.Übersicht. Contedi GmbH stellt ihren Kunden die Software Contedi_time mit den jeweils
                    ausgewählten Servicepaketen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Software as a
                    Service“), und erbringt weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z. B.
                    Webseite-Entwicklung sowie Hosting/Betrieb (zusammen die "Services"). Die Services von
                    Contedi GmbH bestehen aus bestimmten Servicepaketen, die der Kunde jeweils einzeln oder
                    zusammen mit anderen Zusatzmodulen im Bestellschein oder über die Webseite bei Contedi
                    GmbH bestellen kann.
                    
4.3.SaaS. Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht
                    unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, auf das jeweils gebuchte Servicepaket mittels
                    eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke
                    ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies
                    schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z. B. JavaScript) auf
                    dem Rechner des jeweiligen Nutzers zeitweise zu speichern (z. B. im Arbeitsspeicher oder
                    Browser-Cache) und dort auszuführen.
                    
4.4.Die Nutzung der Software Contedi_time von Contedi GmbH setzt die Erstellung eines
                    Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Der Kunde bekommt im Rahmen eines
                    kostenlosen Probezeitraums bzw. spätestens zum Vertragsstart die notwendigen
                    Zugangsdaten zugeschickt.
                    
4.5.Der Kunde ist einverstanden, dass Endbenutzer bei Buchung von Terminen durch die
                    Software Contedi_time per Email zur Terminbestätigung, -erinnerung, -stornierung, etc.
                    benachrichtigt werden.
                    
4.6.Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass Contedi GmbH dem Kunden allgemeine
                    Informationen per Email zusendet. Der Kunde kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger
                    Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten Emails durch
                    den Contedi_time kann nicht widersprochen werden.
                    
4.7.Sonstige Leistungen Contedi_time. Begleitende technische Leistungen, etwa den Import
                    existierender Daten des Kunden in Contedi_time oder die Integrierung bestimmter Funktionen
                    in Webauftritte des Kunden, sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag
                    oder nachträglich in Textform vereinbart wurden, erbringt Contedi GmbH nur auf Grund
                    gesonderter Vereinbarung.
                    
4.8.Verfügbarkeit. Contedi GmbH stellt dem Kunden die jeweiligen Services mit einer Verfügbarkeit
                    gemäß Leistungsbeschreibung bereit.
                    
4.8.1.Übergabepunkt. Contedi GmbH erbringt ihre Leistungen am Anschlusspunkt des von
                    Contedi GmbH genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung
                    zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum ist der Kunde verantwortlich. 
                    
4.8.2.Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit
                    bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen,
                    Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch Contedi
                    GmbH, die Contedi GmbH aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern
                    Contedi GmbH angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of
                    Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne
                    verfügbaren Patch) oder die Contedi GmbH vornimmt, weil der Kunde mit seinen
                    vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist (z. B. Zahlung des vereinbarten Entgelts).
                    
4.9.Keine Herausgabe von Quellcode, Entwürfen oder sonstigen Informationen. Sämtliche
                    Software, Apps (ob web oder nativ) und sonstige Dienste werden (soweit nicht ausdrücklich
                    anders vereinbart) an den Kunden oder Dritte nur im ausführbaren Code und ohne
                    Dokumentation übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode,
                    Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.
                    
4.10.Leistungserbringung durch Dritte. Contedi GmbH kann sich zur Leistungserbringung nach
                    eigenem Ermessen jederzeit Dritter bedienen, etwa für Hosting von Webseite und Apps, SMSbzw. E-Mail-Versand, Onlineservices zur Erstellung/Bereitstellung von Apps.
                    5.1.Contdi_rate ist eine für den Kunden erstellte Website, auf der alle Verlinkungen zu den
                    Bewertungsplattformen Google my Business, Facebook und Instagram des Kunden hinterlegt
                    sind. Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. dem
                    Bestellformular und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf https://contedi.de.
                    
5.2.Übersicht. Contedi GmbH stellt ihren Kunden Contedi_rate zur Nutzung zur Verfügung und
                    erbringt weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z. B. WebseiteEntwicklung sowie Hosting/Betrieb (zusammen die „Services").
                    
5.3.Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare
                    Recht, auf Contedi_rate mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und
                    für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder
                    freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen.
                    
5.4.Der Kunde erhält das Recht, die Dateien, die zur Erstellung des Servicepakets Contedi_rate
                    gehören und im Downloadbereich der Seite zu finden sind, selbstständig zu vervielfältigen. Die
                    hierfür benötigten Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Versandbestätigung des
                    Servicepakets.
                    
5.5.Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass Contedi GmbH dem Kunden allgemeine
                    Informationen per Email zusendet. Der Kunde kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger
                    Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten Emails durch
                    den Contedi_time kann nicht widersprochen werden.d
                    
5.6.Sonstige Leistungen Contedi_rate. Nach Eingang des Servicepakets beim Kunden, kann
                    dieser einmalig Änderungswünsche wie das Ändern der Farbe und das setzen weiterer
                    Verlinkungen mitteilen. Diese werden dann zeitnah umgesetzt. Begleitende technische
                    Leistungen, etwa die Integrierung bestimmter Funktionen in Webauftritte des Kunden, sowie
                    alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder nachträglich in Textform
                    vereinbart wurden, erbringt Contedi GmbH nur auf Grund gesonderter Vereinbarung.
                    
5.7.Verfügbarkeit. Contedi GmbH stellt dem Kunden Contedi_rate mit einer Verfügbarkeit gemäß
                    Leistungsbeschreibung bereit.
                    
5.7.1.Übergabepunkt. Contedi GmbH erbringt ihre Leistungen am Anschlusspunkt des von
                    Contedi GmbH genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung
                    zwischen dem Kunden oder Endnutzer und dem Rechenzentrum ist der Kunde bzw.
                    Endnutzer verantwortlich.
                    
5.7.2.Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit
                    bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen,
                    Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch Contedi
                    GmbH, die Contedi GmbH aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern
                    Contedi GmbH angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of
                    Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne 
                    verfügbaren Patch) oder die Contedi GmbH vornimmt, weil der Kunde mit seinen
                    vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist (z. B. Zahlung des vereinbarten Entgelts).
                    
5.8.Keine Herausgabe von Quellcode oder sonstigen Informationen. Die Contedi_rate
                    Bewertungsseite wird (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart) an den Kunden oder Dritte
                    nur im ausführbaren Code und ohne Dokumentation übergeben. Der Kunde hat keinen
                    Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.
                    
5.9.Leistungserbringung durch Dritte. Contedi GmbH kann sich zur Leistungserbringung nach
                    eigenem Ermessen jederzeit Dritter bedienen, etwa für Hosting von Webseiten.
                
                    6.1.Wichtige Gründe. Contedi GmbH kann ihre Services, Servicepakete und Portalseiten jederzeit
                    aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung
                    erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder
                    Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch.
                    
6.2.Fortentwicklung. Daneben kann Contedi GmbH ihre Services, Servicepakete und Portalseiten
                    im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung
                    alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den
                    technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
                    
6.3.Contedi GmbH wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung
                    rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine
                    Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm
                    insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde das
                    betroffene Servicepaket mit einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten der
                    angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Änderung zum
                    angegebenen Datum in Kraft. Contedi GmbH weist hierauf in der Information hin.
7.1.Contedi GmbH stellt einen kostenlosen Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung ihrer Services zur Verfügung. Die Supportzeiten können Sie im Support Bereich unserer Website einsehen. Ausgenommen von den dort vermerkten Servicezeiten sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage. Am 24. und 31.Dezember eines jeden Jahres werden keine Supportleistungen erbracht. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann je nach Auslastung variieren. Contedi GmbH bemüht sich stets um eine Reaktion innerhalb angemessener Zeit. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Einrichtungsarbeiten.
                
                    8.1.Vergütung. Der Kunde schuldet Contedi GmbH für die Bereitstellung der Services während
                    der Vertragslaufzeit oder für den einmaligen Kauf eines Servicepakets die in dem
                    Bestellschein, auf der Website im Bestellformular hinterlegten Daten oder späteren
                    Vertragsänderungen/-ergänzungen vereinbarte Vergütung. Die Vergütung besteht aus einer
                    vom gewählten Servicepaket abhängigen einmaligen Zahlung oder einer in der Regel
                    wiederkehrenden Grundgebühr sowie ggf. einer nutzungsabhängigen Nutzungsgebühr (z. B.
                    für versendete SMS) und ggf. einer einmaligen Einrichtungsgebühr.
                    
8.2.Fälligkeit bei Abo. Contedi GmbH stellt die Gebühren bei Vertragsbeginn und sodann jeweils
                    am selben Tag des nächsten Kalendermonats in Rechnung (z. B. bei Abschluss am 12.
                    Februar an diesem Tag und dann am 12. März, 12. April, usw.). Die Grundgebühr und etwaige
                    Einrichtungsgebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt, eine etwaige Nutzungsgebühr
                    nachträglich. Wurde eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, so wird die Grundgebühr bei
                    Vertragsbeginn und sodann jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres im Voraus in Rechnung
                    gestellt. Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte dem Punkt 8.4.
                    
8.3.Fälligkeit bei Einmalzahlungen. Der Rechnungsbetrag bei Einmalzahlungen muss spätestens
                    am dreißigsten Tag nach Rechnungsstellung auf dem Contedi GmbH Konto gutgeschrieben 
                    sein. Die Zahlung kann grundsätzlich per Paypal oder auf Rechnung erfolgen. Die Möglichkeit
                    zum Skontoabzug besteht nicht.
                    
8.4.Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung als PDF
                    an die im Bestellschein oder im Bestellformular auf https://contedi.de angegebene E-MailAdresse.
                    
8.5.Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
                    Umsatzsteuer.
                    
8.6.Zahlungsverzug, Sperrung des Zugangs, Kündigung. Mit Fälligkeit kann Contedi GmbH
                    Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Contedi
                    GmbH kann den Zugriff auf die bereitgestellten Services, soweit der Kunde im Zahlungsverzug
                    ist, nach entsprechender Androhung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist,
                    ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung sperren. Während der Sperrung
                    hat der Kunde keinen Zugriff auf die bei Contedi GmbH gespeicherten Daten. Ist der Kunde
                    für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen
                    Teils der Vergütung, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Kalendermonate
                    erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer
                    monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, ist Contedi GmbH berechtigt, den Vertrag
                    außerordentlich zu kündigen.
9.1.Die nachfolgenden Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungen des Kunden und nicht alleine
                    als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
                    
9.2.Einrichtung. Der Kunde nimmt die Einrichtung des jeweiligen Servicepakets (individuelle
                    Einstellungen, Eingabe/Import von Daten, Implementierung von Plug-ins) selbst vor und ist für
                    diese verantwortlich. Dies gilt auch, wenn Contedi GmbH den Kunden bei der Einrichtung
                    unterstützt.
                    
9.3.Eine Veränderung des jeweiligen Servicepakets nach Wünschen des Kunden ist nicht
                    geschuldet.
                    
9.4.Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird die Services von Contedi GmbH nur im Rahmen der
                    Bestimmungen des Vertrags nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z. B.
                    Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen
                    beachten. Der Kunde wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz,
                    Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten und
                    keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder die Services von Contedi GmbH
                    in sonstiger Weise missbrauchen.
                    
9.5.Mitwirkung des Kunden, Frist zur Mitwirkung. Bei vielen der vom Kunden buchbaren
                    Servicepaketen (z. B. Webseiten-Erstellung) ist die Mitwirkung des Kunden im Rahmen der
                    Leistungserbringung erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Services
                    durch Contedi GmbH im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er
                    insbesondere sämtliche Daten, die für die Einrichtung des jeweiligen Service Moduls benötigt
                    werden (z. B. Zugangsdaten zu Webseite, Kontaktdaten des Webmasters) zur Verfügung stellt
                    und die notwendigen Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf die
                    Services bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mitwirkungshandlungen in
                    angemessener Zeit und Form vorzunehmen; vereinbarte Fristen oder von Contedi GmbH
                    gesetzte, angemessene Fristen zur Mitwirkung sind einzuhalten. Soweit nicht anders im
                    Vertrag vereinbart, ist unter einer angemessenen Frist/Zeit für die Mitwirkung des Kunden ein
                    Zeitraum von fünf Werktagen zu verstehen. Für Verzögerungen, die sich aus der Sphäre des
                    Kunden ergeben, trägt Contedi GmbH nicht die Verantwortung.
                    
9.6.Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. Für eine
                    optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Contedi GmbH wird der Kunde die
                    jeweils aktuellste Version des Browser Google Chrome oder Mozilla Firefox anwenden. Zudem
                    muss in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein.
                    Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter
                    Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste kommen. 
                    
9.7.Abnahmefiktion. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den von Contedi GmbH final angebotenen
                    Entwurf des Werkes (z. B. App oder Webseite) innerhalb von fünf Werktagen abzunehmen,
                    soweit dem keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. Kommt der Kunde dieser
                    Verpflichtung nicht nach und macht er auch keine Mängel geltend, so gilt das Werk nach
                    Ablauf der Frist als abgenommen.
                    
9.8.Sicherheit und Verantwortung des Kunden. Der Kunde unterhält angemessene
                    Sicherheitsstandards für die Nutzung der Services durch entsprechend autorisierte Nutzer. Der
                    Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der Services für seine Geschäftsabläufe zu
                    bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich seiner Daten und der
                    Nutzung der Services einzuhalten.
                    
9.9.Kundenwünsche und Spezifikationen des Kunden. Soweit in der Leistungsbeschreibung des
                    jeweiligen Pakets vorgesehen ist, dass bestimmte Services nach Absprache mit dem Kunden
                    oder nach den Wünschen/Spezifikationen des Kunden erbracht werden, wird Contedi GmbH
                    sich bemühen, diese Absprachen, Wünsche und Spezifikationen umzusetzen, soweit dies mit
                    angemessenem Aufwand (im Verhältnis zur Gegenleistung des Kunden) für Contedi GmbH
                    umsetzbar ist. Contedi GmbH garantiert nicht eine exakte technische Umsetzung von
                    Kundenwünschen, und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
                    
9.10.Inhalte des Kunden. Bei einigen der vom Kunden gebuchten Servicepakete (z. B. App oder
                    Webseiten-Erstellung) ist es erforderlich, dass der Kunde die Inhalte liefert (z. B. Bilder, Logos,
                    Texte, Videos, Designwünsche, Impressum etc.), die Contedi GmbH dann im Rahmen der
                    Leistungserbringung verarbeitet und/oder veröffentlicht. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils
                    erforderlichen Inhalte in angemessener Zeit und in dem von Contedi GmbH vorgegebenen,
                    marktüblichen Format Contedi GmbH zur Verfügung zu stellen. Die vom Kunden zur
                    Verfügung gestellten Inhalte werden von Contedi GmbH nicht kontrolliert, nicht rechtlich
                    geprüft und auch nicht korrekturgelesen. Texte, Bilder, Videos, Graphiken oder Logos werden
                    nicht von Contedi GmbH angefertigt, bearbeitet oder zur Verfügung gestellt (soweit nicht zur
                    rein technischen Bereitstellung erforderlich).
                    
9.11.Nutzungsrecht an Inhalten des Kunden. Die Nutzungsrechte an den vom Kunden zur
                    Verfügung gestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. Contedi GmbH ist berechtigt, soweit
                    dies im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich oder angemessen ist, die Inhalte des
                    Kunden zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich
                    zugänglich zu machen, oder sonst öffentlich wiederzugeben. Zu diesem Zweck erhält Contedi
                    GmbH das nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und räumlich unbeschränkte
                    Recht zur Nutzung der Inhalte des Kunden während der Dauer des Vertrages.
                    
9.12.Verantwortung für Inhalte des Kunden. Für die Inhalte, die der Kunde Contedi GmbH zur
                    Verfügung stellt, und/oder die von Contedi GmbH auf Veranlassung des Kunden im Rahmen
                    der Leistungserbringung verwendet werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der
                    Kunde hat sicherzustellen, dass er über alle geistigen/gewerblichen Schutzrechte und
                    Urheberrechte an den bereitgestellten Inhalten (z. B. Marken-, Namens-, Design- und
                    Urheberrechte) in dem Umfang verfügt, der für die Leistungserbringung durch Contedi GmbH
                    erforderlich ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen
                    gesetzliche Verbote, die guten Sitten (insbesondere pornografische, rassistische,
                    ausländerfeindliche, rechtsradikale oder sonstig verwerfliche Inhalte) oder Rechte Dritter
                    (insbesondere Persönlichkeitsrechte) verstoßen. Contedi GmbH übernimmt ausdrücklich keine
                    Haftung für die Verletzung von geistigen/gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten
                    Dritter, noch haftet Contedi GmbH im Falle von Verletzungen gesetzlicher Verbote, der guten
                    Sitten oder Rechte Dritter durch den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalt.
                    
9.13.Versand von E-Mails, SMS und Textnachrichten. Der Kunde wird mittels der Services
                    Newsletter, SMS, Textnachrichten, E-Mails oder sonstige Kommunikation nur an solche
                    Empfänger senden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung gegeben haben, oder bei
                    denen – soweit anwendbar – die Anforderungen des § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den
                    unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind. In Zweifelsfällen obliegt es dem Kunden, sich über
                    die Zulässigkeit der Versendung von elektronischer Kommunikation zu informieren. Auf die
                    „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird hiermit (ohne Gewähr) ausdrücklich
                    hingewiesen. 
                    
9.14.Pflichtangaben. Der Kunde ist rechtlich der Anbieter und Betreiber der Webseiten und der
                    Internetauftritte, in die er Servicepakete von Contedi GmbH integriert. Contedi GmbH handelt
                    insofern lediglich als technischer Dienstleister. Der Kunde wird sicherstellen, dass dort die
                    gesetzlich geforderten Pflichtangaben angegeben sind, in Deutschland insbesondere das
                    Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Datenschutzhinweise gemäß § 13 Abs. 1
                    TMG. Der Kunde wird zudem sicherstellen, dass auch in E-Mails und sonstiger
                    Kommunikation die erforderlichen Pflichtangaben enthalten sind.
                    
9.15.Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu
                    behalten und regelmäßig Sicherungskopien der mit den Service von Contedi GmbH erfassten
                    Daten anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen
                    Datensicherung, so haftet Contedi GmbH bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf
                    solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch
                    den Kunden aufgetreten wären.
                    
9.16.Systemanforderungen. Soweit nicht anders von Contedi GmbH gestattet, hat der Kunde eine
                    aktuelle Desktop-Browserversion des Internet Explorer, Apple Safari, Google Chrome oder
                    Firefox zu nutzen. Weitere Systemanforderungen können sich aus der Benutzerdokumentation
                    ergeben.
                    
9.17.Steuerrelevante Daten. Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen
                    Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts)
                    aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass die Services von Contedi GmbH nicht den
                    Anforderungen der “Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von
                    Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
                    Datenzugriff“ (GoBD) genügen.
                    
9.18.Zahlungsdienstleistungen. Zahlungsdienstleistungen werden ausschließlich durch einen
                    externen Zahlungsdienstleister erbracht und unterliegen dessen Allgemeinen
                    Geschäftsbedingungen. Damit Contedi GmbH dessen Zahlungsdienstleistungen in Anspruch
                    nehmen kann, stimmt der Kunde zu, vollständige Informationen über sich und sein
                    Unternehmen für Contedi GmbH bereitzustellen. Gleichzeitig autorisiert er Contedi GmbH,
                    diese Informationen sowie die Transaktionsdaten, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung
                    der Zahlungsdienstleistungen stehen, an diesen Zahlungsdienstleister weiterzugeben.
                    
9.19.Endkundenbeziehung. Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Kunde
                    und Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der
                    Leistung ist der Kunde verantwortlich.
                    10.1.Kundendaten. Die (i) vom Kunden an Contedi GmbH weitergegebenen Daten über
                    Endkunden (z. B. E-Mail, Name, Anschrift, sonstige Merkmale), (ii) Contedi GmbH vom
                    Kunden zum Import bereitgestellten Endkunden-Daten (z. B. Datenexporte aus sonstigen
                    Systemen), und (iii) die durch die Services von Contedi GmbH über Endkunden generierten
                    Daten (z. B. Buchungsanfragen, Terminvereinbarungen, Chat-Inhalte) (gemeinsam
                    “Kundendaten“) stehen dem Kunden zu. Contedi GmbH handelt insoweit als reiner
                    technischer Dienstleister und behandelt die Kundendaten vertraulich. Contedi GmbH ist
                    jedoch berechtigt, die Kundendaten – auch über das Vertragsende hinaus – in aggregierter
                    oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software
                    oder zum Benchmarking zu nutzen.
                    
10.2.Auftragsdatenverarbeitung. Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene
                    Daten handelt, gilt Folgendes: Contedi GmbH verarbeitet die Kundendaten als
                    Auftragsdatenverarbeiter – vorbehaltlich der vorstehenden Regelung in Ziffer 11.1 S. 3 –
                    ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistungen im Auftrag und nach
                    den Weisungen des Kunden. Contedi GmbH trifft angemessene technische und
                    organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt im Verhältnis
                    zu Contedi GmbH alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und für die
                    Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den
                    gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und TMG, verantwortlich. Der Kunde 
                    wird insbesondere gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einholen und
                    Datenschutzhinweise geben.
                    
10.3.Zahlungstransaktionsdaten. In Fällen, in denen unsere Services Zahlungsdienstleistungen
                    durch einen externen Zahlungsdienstleister ermöglichen, werden die entsprechenden
                    Zahlungstransaktionsdaten ausschließlich von diesem Zahlungsdienstleister und nicht von
                    Contedi GmbH gespeichert.
                    11.1.Mängelfreiheit und Beschaffenheit. Contedi GmbH wird die unter diesem Vertrag
                    geschuldeten Services, soweit nicht alleine dienstvertragliche Komponenten betroffenen sind,
                    frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen. Die Services sind frei von Mängeln, sofern sie
                    die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und sich für die vertraglich vorausgesetzte
                    Verwendung eignen. Die unter diesem Vertrag bereitgestellte Software genügt dem Kriterium
                    praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine unerhebliche
                    Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Ein Anspruch wegen etwaiger
                    Funktionsbeeinträchtigungen oder Störungen der Services ist nicht gegeben, sofern diese (i)
                    durch eine fehlerhafte oder unangemessene Nutzung der Services (etwa Fehlbedienung unter
                    Missachtung der Vorgaben der Benutzerdokumentation) verursacht werden, oder (ii) auf einer
                    Nutzung der Services in einer Systemumgebung und/oder in Kombination mit Hardware,
                    Software oder technischer Infrastruktur, die fehlerhaft sind oder nicht den von Contedi GmbH
                    gegenüber dem Kunden kommunizierten Anforderungen entsprechen, beruhen. Die Pflicht zur
                    Beseitigung etwaiger Mängel der unter diesem Vertrag bereitgestellten Software beinhaltet
                    nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und
                    funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von
                    Hardware oder Betriebssystemen (z. B. neue mobile Endgeräte oder Betriebssysteme),
                    Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der
                    Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
                    
11.2.Kundenanforderungen. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die
                    Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die
                    wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
                    
11.3.Mängelbeseitigung. Mängel der Services meldet der Kunde unverzüglich an Contedi GmbH
                    und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Contedi GmbH wird den Mangel
                    innerhalb angemessener Frist beseitigen. Contedi GmbH ist berechtigt, dem Kunden bei
                    Mängeln der Software vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den
                    Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden
                    zumutbar ist.
                    
11.4.Fristsetzung. Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine
                    Nachfrist muss angemessen sein.
                    
11.5.Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle
                    von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Contedi GmbH kraft Gesetzes zwingend
                    haftet.
                    
11.6.Anfängliche Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung von Contedi GmbH für
                    anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird
                    ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von Contedi GmbH bleibt unberührt.
                    
11.7.Gewährleistung für Hardware. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten
                    sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des
                    Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:
                    
11.7.1.Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die eigenen Angaben von Contedi GmbH und
                    die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche
                    Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers oder Dritter.
                    
11.7.2.Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich ab Lieferung oder ab
                    Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen fachkundig zu
                    untersuchen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der
                    Besteller testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor 
                    er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im
                    Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt. Dies gilt auch für später
                    festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und
                    Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
                    
11.7.3.Bei Mängeln leistet Contedi GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung
                    oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss Contedi GmbH
                    nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen
                    Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem
                    bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
                    
11.7.4.Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung
                    verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
                    
11.7.5.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
                    
11.8.Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle
                    von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Contedi GmbH kraft Gesetzes zwingend
                    haftet.
                    
11.9.Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
                    
11.10.Im Übrigen ist die Haftung von Contedi GmbH unabhängig von deren Rechtsgrund
                    ausgeschlossen, außer Contedi GmbH haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen
                    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer Garantie,
                    arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.1.Sollte Contedi GmbH von Dritten (einschließlich öffentlicher Stellen) wegen gesetzeswidriger Inhalte, wegen der Verletzung von geistigen/gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder aus sonstigen Gründen aus der Sphäre des Kunden (als Dritt- oder Mitstörer) in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz, usw.) oder machen Dritte Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber Contedi GmbH geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstoßen hat (z.B. Versand von E-Mails unter Verstoß gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht oder unterlassene Pflichtangaben), dann ist der Kunde verpflichtet, Contedi GmbH alle dadurch entstehenden Schäden, Nachteile und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten. Der Kunde ist auch weiter dazu verpflichtet, Contedi GmbH in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.
                    13.1.Ausschluss in bestimmten Fällen. Contedi GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz
                    vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen
                    und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln,
                    Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
                    
13.1.1.die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt;
                    
13.1.2.bei grober Fahrlässigkeit haftet Contedi GmbH in Höhe des typischen und bei
                    Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
                    
13.1.3.bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, durch die die Erfüllung des
                    Vertragszwecks gefährdet wird, oder der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
                    ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
                    der Kunde vertrauen darf (z. B. vollständiger Verlust von Kundendaten, wobei auch
                    Altbestände nicht rekonstruierbar sind), haftet Contedi GmbH in Höhe des typischen und
                    bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, für alle Schadensfälle aus und im
                    Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
                    
13.2.Contedi GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere
                    die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen
                    Stand der Technik.
                    
13.3.Im Übrigen ist die Haftung von Contedi GmbH unabhängig von deren Rechtsgrund
                    ausgeschlossen, außer Contedi GmbH haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen 
                    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer
                    ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem
                    Produkthaftungsgesetz.
                    
13.4.Keine Garantien. Garantien durch Contedi GmbH erfolgen nur in Schriftform und sind nur
                    dann als solche auszulegen, wenn sie ausdrücklich als “Garantie” bezeichnet werden.
                    
13.5.Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 9.1.1 haftet Contedi GmbH nur begrenzt auf
                    den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden, jedenfalls
                    beschränkt auf einen Betrag, der der Gegenleistung entspricht, die Contedi GmbH von diesen
                    Kunden in den letzten zwölf Monaten erhalten hat.
                    
13.6.Mitarbeiter und Beauftragte von Contedi GmbH. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 9
                    gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Contedi GmbH.
                    14.1.Abo Laufzeit. Die Laufzeit für Abos ergibt sich aus dem jeweils gewählten Servicepaket.
                    Dieser Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss (vgl. Ziffer 1.3) und hat eine Grundlaufzeit von
                    1 Monat oder 12 Monaten und verlängert sich sodann jeweils um 1 weiteren Monat oder
                    weitere 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), sofern er nicht von Contedi GmbH oder dem
                    Kunden mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder einer
                    Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.
                    
14.2.Form. Kündigungen können schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Kündigungen des
                    Kunden sollen per E-Mail an info@contedi.de gesendet werden.
                    
14.3.Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
                    Ein wichtiger Grund, der Contedi GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt
                    insbesondere vor, wenn der Kunde rechtswidrig Werbe-E-Mails mittels der Services verschickt
                    oder Dritten die Nutzung der Services gestattet bzw. die Services für Dritte nutzt (vgl. Ziffer
                    2.7).
                    
14.4.Daten bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine
                    Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden, die Kundendaten vor Ende der
                    Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion zu exportieren und bei sich zur weiteren
                    Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten
                    (z. B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist Contedi GmbH nicht
                    verpflichtet. Mit Vertragsende wird Contedi GmbH die Kundendaten löschen, sofern Contedi
                    GmbH nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit
                    unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z. B. in Backups), kann Contedi GmbH die
                    Kundendaten stattdessen datenschutzkonform sperren.
                    15.1.Contedi GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der
                    Vertragserfüllung erlangten Informationen, Daten und Unterlagen der jeweils anderen Partei,
                    einschließlich aller hierzu erstellten Aufzeichnungen und Kopien, die entweder als vertraulich
                    gekennzeichnet wurden oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach
                    als vertraulich anzusehen sind, einschließlich dieses Vertrags, (zusammen die "Vertraulichen
                    Informationen") zeitlich unbegrenzt wie eigene vergleichbare vertrauliche Informationen zu
                    schützen, mindestens jedoch mit der angemessenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
                    vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung
                    von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen
                    vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten, wie hierin geregelt, unterliegen.
                    
15.2.Ziffer 10.1 gilt nicht, soweit vertrauliche Informationen (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne
                    vorherige Verletzungshandlung oder pflichtwidrige Unterlassung durch die empfangende Partei
                    öffentlich zugänglich sind; (ii) bereits vor dem Erhalt im Besitz der sie empfangenden Partei
                    oder letzterer bekannt waren; (iii) der empfangenden Partei durch eine andere Person ohne
                    Einschränkung rechtmäßig offenbart worden sind; oder (iv) von der empfangenden Partei ohne
                    Zugang zu Vertraulichen Informationen der sie offenlegenden Partei unabhängig entwickelt
                    wurden, oder (v) aufgrund einer behördlichen Anordnung nach gesetzlichen oder 
                    verwaltungsrechtlichen Vorschriften bzw. aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen
                    Entscheidung offengelegt werden müssen.
                    
15.3.Keine der Parteien wird den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige
                    Zustimmung zu Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten verwenden. Contedi GmbH ist jedoch
                    befugt, den Namen des Kunden in Referenzkundenlisten oder im Rahmen ihrer
                    Marketingaktivitäten zu verwenden.
                    16.1.Vertragsübertragung. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung kann der Kunde weder
                    den Vertrag noch vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder übertragen.
                    Contedi GmbH ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Kunden auf ein mit Contedi
                    GmbH gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen.
                    
16.2.Änderung des Vertrags und der AGB. Contedi GmbH kann mit Zustimmung des Kunden den
                    Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB jederzeit ändern. Die Zustimmung des
                    Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier
                    Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung von Contedi GmbH
                    widerspricht. Contedi GmbH wird dem Kunden geplante Änderungen des bestehenden
                    Vertrages (insbesondere Preisanpassungen) sowie dieser AGB rechtzeitig, mindestens vier
                    Wochen vorab, ankündigen. Contedi GmbH verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der
                    Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Soweit
                    durch eine geplante Änderung des bestehenden Vertrages oder dieser AGB wesentliche
                    Rechte des Kunden oder wesentliche Verpflichtungen von Contedi GmbH gegenüber dem
                    Kunden zum Nachteil des Kunden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, wird
                    Contedi GmbH dem Kunden durch Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die
                    Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Änderung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus
                    bezahlte Vergütungen für Zeiten nach dem Kündigungsdatum wird Contedi GmbH dem
                    Kunden im Falle einer Sonderkündigung aus diesem Grund anteilig zurückzuerstatten.
                    
16.3.Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach
                    diesem Vertrag nur in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z. B. per E-Mail). Contedi GmbH
                    kann hierzu die vom Kunden im Bestellschein oder im Bestellformular auf der Internetseite der
                    Contedi GmbH angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Kunde Contedi
                    GmbH unverzüglich mitteilen.
                    
16.4.Textform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform nach § 126b BGB (z. B. EMail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
                    
16.5.Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit von Contedi GmbH unbestrittenen
                    oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die
                    Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur im Hinblick auf unbestrittene
                    oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis zu.
                    
16.6.Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter
                    Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
                    
16.7.Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
                    ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige am
                    Sitz von Contedi GmbH. Contedi GmbH bleibt dennoch berechtigt, den Kunden an dessen
                    Sitz zu verklagen.
                    
16.8.Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
                    werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der
                    unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich
                    angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in redlicher Weise vereinbart
                    hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.